Faschingsfeier 

in der Kohlheckschule

Am 13. Februar feiern wir von 8.45 Uhr bis 11.20 Uhr Fasching!

 Liebe Kinder, liebe Eltern,

 wir wollen gemeinsam Fasching feiern. Am Faschingstag den 13.02.2023 ist daher nur von 8.45 Uhr bis 11.20 Uhr Schule. Es wäre sehr schön wenn die Kinder am 13.02. verkleidet in die Schule kommen würden. Jede Klasse feiert erst einmal im Klassenverband. Um 10.00 Uhr treffen sich dann alle in der Turnhalle zum gemeinsamen Feiern und Tanzen.

Auch diesem Jahr kann es wieder in jeder Klasse ein Süßigkeiten und Knabberbuffet geben. An Fasching gilt die Devise ungesund ist erlaubt, denn das gehört einfach dazu! Die Organisation läuft in jeder Klasse intern.

Um 11.20 Uhr entlassen wir die Kohlheckschülerinnen und Kohlheckschüler dann.

Denken Sie bitte daran, dass der Rosenmontag unterrichtsfrei ist.

 Mit freundlichen Grüßen,

Christina Böhne (Schulleiterin)


 INFO ZUR UNWETTERWARNUNG

Liebe Eltern der Kohlheckschülerinnen und Kohlheckschüler,

für den 17.01.2024 und 18.01.2024 ist eine amtliche Unwetterwarnung herausgegeben worden. Es wird starker Schneefall und Blitzeis erwartet. Nach Absprache mit dem Kollegium der KHS habe ich mich entschieden die Schule offen zu halten. Wir werden Unterricht nach Plan durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Böhne (Schulleiterin)


 

WAHLAUSSCHREIBEN

FÜR DIE WAHL DER MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der

K O H L H E C K S C H U L E

die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

Die Schulkonferenz besteht an der KOHLHECKSCHULE, einer Schule bis zur

Jahrgangsstufe 4, aus 11 Mitgliedern.

Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze zu.

Die Schulleiterin führt als 11. Mitglied der Schulkonferenz den Vorsitz.

Es sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.

Die Gesamtkonferenz und der Elternbeirat haben sich auf diese Mindestzahl geeinigt.

Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellver-

treter werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und des Schulelternbeirates jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

In die Schulkonferenz der KOHLHECKSCHULE ist neben den Mitgliedern der

gesamten Gremien jedes Elternteil wählbar. Die Rechte und Pflichten der Eltern

nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

1.           die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,

2.           anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personen-sorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des Minderjährigen Kindes bestätigt wird.

Die Wählbarkeitsbescheinigung wird von der Unterzeichnenden dieses Wahl- ausschreibens ausgestellt.

Die Wählbarkeitsbescheinigungen können ab 06.10.2022 telefonisch bei Frau Wolf bestellt werden und müssen innerhalb von 10 Tagen über den Klassenelternbeirat an den Schulelternbeiratsvorsitzenden weitergeleitet werden.

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.

Die Wahlen werden jeweils in Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates durchgeführt.

Sie finden in der Kohlheckschule statt.

Die Mitglieder des Schulelternbeirates werden von dessen Vorsitzenden schriftlich zur Wahl eingeladen.

Schulelternbeiratssitzung: 03.11.2022, 19.00Uhr

Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlaß dieses Wahlausschreibens spätestens am 03.11.2022 abgeschlossen sein.

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:

Wiesbaden den, 06.10.2022, Kohlheckschule

BÖHNE

Schulleiterin