WAHLAUSSCHREIBEN FÜR DIE WAHL DER MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der

  

K O H L H E C K S C H U L E

 
die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen. 

Die Schulkonferenz besteht an der KOHLHECKSCHULE, einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 4, aus 11 Mitgliedern.
Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze zu.
Die Schulleiterin führt als 11. Mitglied der Schulkonferenz den Vorsitz.
Es sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen. 
Die Gesamtkonferenz und der Elternbeirat haben sich auf diese Mindestzahl geeinigt.

Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und des Schulelternbeirates jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

In die Schulkonferenz der KOHLHECKSCHULE ist neben den Mitgliedern der gesamten Gremien jedes Elternteil wählbar. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgeset-zes nehmen wahr:

 1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,

 2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes  mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbar-keitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird.

Die Wählbarkeitsbescheinigung wird von der Unterzeichnenden dieses Wahlausschreibens ausgestellt.

Die Wählbarkeitsbescheinigungen können ab 11.05.16 in der Schule abgeholt werden und müssen innerhalb von 10 Tagen über den Klassenelternbeirat an den Schulelternbeiratsvorsitzenden weiter-geleitet werden.

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.

Die Wahlen werden jeweils in Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schuleltern-beirates durchgeführt.

Sie finden in der Kohlheckschule statt.

 
Die Unterzeichnende lädt die Mitglieder der Gesamtkonferenz (Lehrerinnen) hiermit zur Wahl

am 17.05.2016 um 13.30 Uhr ein.

 
Die Mitglieder des Schulelternbeirates werden von dessen Vorsitzenden schriftlich zur Wahl eingeladen. (Termin: 23.05.2016, 19.30 Uhr Lehrerzimmer).

Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlaß dieses Wahlausschreibens spätestens am 09.06.2016 abgeschlossen sein.

Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:

 
Mittwoch, den 11.05.2016 in Wiesbaden-Dotzheim

 

R a u t e r b e r g

Schulleiterin

 

Veröffentlich am 11.05.2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe