Hausaufgabenkonzept der KHS 

Am 5.2. tagte die Schulkonferenz der Kohlheckschule und stimmte über das Hausaufgabenkonzept ab, das vorher schon von der Gesamtkonferenz und dem Schulelternbeirat bewilligt wurde. Damit ist es absofort gültig.



Hausaufgabenkonzept

1) Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und sollen der Übung und Vertiefung dienen. In beschränktem Umfang können neue Unterrichtsinhalte erarbeitet werden.
2) Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen weitestgehend selbstständig in angemessener Zeit gelöst werden können (siehe auch Punkt 7).
3) Um den Kindern eine Wertschätzung für ihre Anstrengungen zu geben, werden von den Lehrkräften die Hausaufgaben stichprobenartig überprüft. Die Zeitabstände und Form der Überprüfung bestimmt die jeweilige Lehrkraft!
4) Hausaufgaben, die nicht entsprechend angefertigt werden (d.h. nicht in der angemessenen Form, unvollständig und / oder gar nicht vorliegen), und / oder nicht vorgezeigt werden können, müssen schnellstmöglich nachgearbeitet werden. Bei mehrmaligem Fehlen werden die Eltern durch die Lehrkraft informiert. In begründeten Ausnahmefällen kann die Lehrkraft, nach vorheriger Information an die Eltern, einfordern, dass die Hausaufgaben im Anschluss an oder vor dem Regelunterricht in der Schule nachgearbeitet werden müssen.
5) Bei entschuldigten Fehlzeiten müssen gegebenenfalls (in Absprache mit der Lehrkraft) entsprechende Hausaufgaben nachgearbeitet werden.
6) Die Erledigung der Hausaufgaben wirkt sich positiv bzw. negativ auf die Note des jeweiligen Faches und des Arbeitsverhaltens aus.
7) Es sollte noch ausreichend Zeit für die individuelle Freizeitgestaltung vorhanden sein, daher sollte die tägliche Arbeitszeit in aller Regel in der - Jahrgangsstufe 1 und 2 bis zu 30 Minuten - Jahrgangsstufe 3 bis 4 bis zu 45 Minuten betragen. Die Zeitangaben beziehen sich auf die effektive und konzentrierte Arbeitszeit eines durchschnittlichen Schülers.
8) Ergeben sich aus der Anfertigung der Hausaufgaben größere Probleme, bitten wir die Eltern in diesem Fall um eine kurze Notiz im Hausaufgabenheft!
9) Individuelle Übungszeiten und die Vorbereitung auf eine Klassenarbeit bzw. Lernkontrolle fließen nicht in die Hausaufgabenzeit ein, sondern sind separat zu betrachten!
10) Die Kontrolle der Hausaufgaben obliegt letztendlich den Eltern, auch wenn diese im Hort oder der Betreuung erledigt werden.
11) Freitags werden in der Regel keine neuen Hausaufgaben aufgegeben, allerdings müssen nicht gemachte Schul- und Hausaufgaben der vorangegangenen Woche am Wochenende nachgeholt werden.
12) Wie die Hausaufgabenkontrolle von Seiten der Eltern erfolgen sollte, wird auf dem Elternabend mit den jeweiligen Lehrkräften besprochen.