! ACHTUNG WICHTIG !

 

Wir waren gut vorbereitet...

...aber wir dürfen nicht!

 
"Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, … in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt.  

Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden. Daher kann der Unterricht in den genannten Jahrgangsstufen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wieder aufgenommen werden.

Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten system-relevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt. " (Quelle Brief an die Schulen von Dr. Manuel Lösel HKM)

Wann die vierten Klassen nun wieder in die Schule dürfen steht noch nicht fest. Wir informieren Sie rechtzeitig! Ihr lieben Viertklässler haltet durch! Wir sehen uns bestimmt bald!

Christina Böhne (stellv. Schulleiterin)