Schulschließungen über den 20.04.2020 hinaus

Wiesbaden den 17.04.2020
 
Liebe Eltern,
wie die meisten von Ihnen sicherlich schon aus der Presse erfahren haben bleibt die Schulschließung in Hessen zunächst noch eine Woche für ALLE Schülerinnen und Schüler bestehen.

Ab dem 27.04.2020 wird es dann zu einer teilweisen Öffnung kommen. Diese betrifft an der Kohlheckschule den vierten Jahrgang (Bären, Eselchen und Hasen). Wie dies genau organisiert werden wird weiß ich heute noch nicht. Ich möchte die Organisation auch nicht übers Knie brechen.
Die Eltern der Jahrgangsstufe 4 werden von mir in einem gesonderten Brief über die Organisation des Unterrichts ab 27.04.2020 informiert. Die Kinder der Jahrgangsstufen 1-3 werden stand heute bis zum 08.05.2020 keinen regulären Unterricht haben. Darüber hinaus wird man sehen.
 
Für alle Kinder der Kohlheckschule haben die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer wieder Material zusammengestellt. Dieses müssten Sie bitte am Montag den 20.04.2020 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr in den Ihnen bekannten Boxen auf dem Schulhof abholen. Die Abgabe erfolgt dann nach dem bewährten Prinzip am Freitag auch in der Zeit von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
 
Bei Fragen zu den Aufgaben wenden Sie sich bitte auf gewohntem Wege an die Klassenlehrinnen und Klassenlehrer. Sollten Sie diese nicht erreichen, schreiben Sie mir eine E-Mail
(christina.boehne@wiesbaden.de). Ich kümmere mich dann darum.
 
Achten Sie bitte darauf, dass das Schulgelände für Kinder weiterhin gesperrt ist. Das betrifft auch den Nachmittag. Auch Erwachsene dürfen das Schulgelände nur mit Genehmigung betreten. Diese erteile ich hiermit den Erziehungsberechtigten unserer SchülerInnen um die Arbeitsergebnisse der Woche abzugeben und neue Materialien abzuholen.
 
Die Notbetreuung findet auch weiterhin statt. Hierzu wurden Sie von ihren Elternbeiräten schon per Mail informiert. Die Berufsgruppen die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, haben sich nicht geändert. Neu ist der Anspruch aller Alleinerziehenden. Losgelöst von Ihrer Berufsgruppe. Allerdings müssen Alleinerziehende berufstätig sein. Sonst besteht kein Anspruch.
Alle Kinder die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, werden an der Kohleckschule durch Lehrerinnen und Lehrer in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr betreut.

Weiterhin gilt, dass offizielle Informationen ausschließlich auf der Seite des hessischen Kultusministeriums zu finden sind. Diese Informationen sind auch die Vorgaben nach denen ich arbeite. Auch die Umsetzung des Unterrichts für den Jahrgang 4 ab dem 27.04.2020 wird nach diesen Vorgaben organisiert werden.
 
Wie der Schulbetrieb auf längere Sicht aussehen wir steht leider noch in den Sternen. Ich würde Ihnen gerne genauer sagen können was für den 11.05. und die Wochen danach entschieden wird ich kann es leider nicht. Diese Situation ist für uns alle herausfordernd. Es bleibt letztlich nur einen kühlen Kopf zu bewahren und das Beste aus dem zu machen was vorgegeben wir.
 
Mit freundlichen Grüßen
Christina Böhne (stellv. Schulleiterin)