WAHLAUSSCHREIBEN
FÜR DIE WAHL DER MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ
Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der
K O H L H E C K S C H U L E
die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz besteht an der KOHLHECKSCHULE, einer Schule bis zur
Jahrgangsstufe 4, aus 11
Mitgliedern.
Den Vertreterinnen
und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze zu.
Die Schulleiterin
führt als 11. Mitglied der Schulkonferenz den Vorsitz.
Es sind
Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.
Die Gesamtkonferenz
und der Elternbeirat haben sich auf diese Mindestzahl geeinigt.
Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellver-
treter werden von den
Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und des Schulelternbeirates
jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben,
dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.
In die Schulkonferenz der KOHLHECKSCHULE ist neben den Mitgliedern der
gesamten Gremien jedes Elternteil wählbar. Die Rechte und Pflichten der Eltern
nach § 100 des
Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:
1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personen-sorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Eltern, die nicht Mitglieder des
Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine
Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des Minderjährigen Kindes bestätigt wird.
Die
Wählbarkeitsbescheinigung wird von der Unterzeichnenden dieses Wahl- ausschreibens
ausgestellt.
Die
Wählbarkeitsbescheinigungen können ab 06.10.2022
telefonisch bei Frau Wolf bestellt werden und müssen innerhalb von 10 Tagen
über den Klassenelternbeirat an den Schulelternbeiratsvorsitzenden weitergeleitet
werden.
Die Wahlen werden
nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
Die Wahlen werden
jeweils in Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates
durchgeführt.
Sie finden in der
Kohlheckschule statt.
Die Mitglieder des
Schulelternbeirates werden von dessen Vorsitzenden schriftlich zur Wahl
eingeladen.
Schulelternbeiratssitzung: 03.11.2022, 19.00Uhr
Die Wahlen müssen
vier Wochen nach Erlaß dieses Wahlausschreibens spätestens am 03.11.2022 abgeschlossen sein.
Tag des Erlasses
dieses Wahlausschreibens:
Wiesbaden den, 06.10.2022, Kohlheckschule
BÖHNE
Schulleiterin