WAHLAUSSCHREIBEN
FÜR DIE WAHL DER MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ
Nach § 131 des
Hessischen Schulgesetzes sind an der
K O H L H E C K S C H U L E
die Mitglieder der
Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz
besteht an der KOHLHECKSCHULE, einer Schule bis zur
Jahrgangsstufe 4, aus 11
Mitgliedern.
Den Vertreterinnen
und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze zu.
Die Schulleiterin
führt als 11. Mitglied der Schulkonferenz den Vorsitz.
Es sind
Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.
Die Gesamtkonferenz
und der Elternbeirat haben sich auf diese Mindestzahl geeinigt.
Die Mitglieder der
Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellver-
treter werden von den
Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und des Schulelternbeirates
jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben,
dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.
In die Schulkonferenz
der KOHLHECKSCHULE ist neben den Mitgliedern der
gesamten Gremien
jedes Elternteil wählbar. Die Rechte und Pflichten der Eltern
nach § 100 des
Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:
1.
die nach bürgerlichem Recht für die
Person des Kindes Sorgeberechtigten,
2.
anstelle oder neben den
Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit
Einverständnis der Personen-sorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut
ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Eltern, die nicht Mitglieder des
Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine
Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des
Minderjährigen Kindes bestätigt wird.
Die
Wählbarkeitsbescheinigung wird von der Unterzeichnenden dieses Wahl-
ausschreibens
ausgestellt.
Die
Wählbarkeitsbescheinigungen können ab 28.08.2024
telefonisch bei Frau Wolf bestellt werden und müssen innerhalb von 10 Tagen
über den Klassenelternbeirat an den Schulelternbeiratsvorsitzenden
weitergeleitet werden.
Die Wahlen werden
nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
Die Wahlen werden
jeweils in Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates
durchgeführt.
Sie finden in der
Kohlheckschule statt.
Die Mitglieder des
Schulelternbeirates werden von dessen Vorsitzenden schriftlich zur Wahl
eingeladen.
Schulelternbeiratssitzung: 25.09.2024, 19.00 Uhr
Die Wahlen müssen
vier Wochen nach Erlaß dieses Wahlausschreibens spätestens am 25.09.2024
abgeschlossen sein.
Tag des Erlasses
dieses Wahlausschreibens:
Wiesbaden den, 28.08.2024 Kohlheckschule
Christina Böhne (Schulleiterin)