WAHLAUSSCHREIBEN
FÜR DIE WAHL DER MITGLIEDER DER SCHULKONFERENZ
 
Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der
 
K O H L H E C K S C H U L E
 
die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz besteht an der KOHLHECKSCHULE, einer Schule bis zur
Jahrgangsstufe 4, aus 11 Mitgliedern.
 
Den Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte stehen 5 Sitze, denen der Eltern 5 Sitze zu.
 
Die Schulleiterin führt als 11. Mitglied der Schulkonferenz den Vorsitz.
 
Es sind Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.
 
Die Gesamtkonferenz und der Elternbeirat haben sich auf diese Mindestzahl geeinigt.
 
Die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreterinnen und Stellver-
treter werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und des Schulelternbeirates jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.
 
In die Schulkonferenz der KOHLHECKSCHULE ist neben den Mitgliedern der
gesamten Gremien jedes Elternteil wählbar. Die Rechte und Pflichten der Eltern
nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:
 
1.           die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
 
2.           anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personen-sorgeberechtigten anvertraut oder mit anvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
 
Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des
Minderjährigen Kindes bestätigt wird.
 
Die Wählbarkeitsbescheinigung wird von der Unterzeichnenden dieses Wahl-
ausschreibens ausgestellt.
 
Die Wählbarkeitsbescheinigungen können ab 28.08.2024 telefonisch bei Frau Wolf bestellt werden und müssen innerhalb von 10 Tagen über den Klassenelternbeirat an den Schulelternbeiratsvorsitzenden weitergeleitet werden.
 
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
 
Die Wahlen werden jeweils in Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates durchgeführt.
 
Sie finden in der Kohlheckschule statt.
 
Die Mitglieder des Schulelternbeirates werden von dessen Vorsitzenden schriftlich zur Wahl eingeladen.
 
Schulelternbeiratssitzung: 25.09.2024, 19.00 Uhr
 
Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlaß dieses Wahlausschreibens spätestens am 25.09.2024 abgeschlossen sein.
 
Tag des Erlasses dieses Wahlausschreibens:
 
Wiesbaden den, 28.08.2024 Kohlheckschule

Christina Böhne (Schulleiterin)