Schulordnung

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1. Allgemeine Regeln des Zusammenseins
  • Alle Kinder haben das Recht, sich in unserer Schule wohl zu fühlen, angstfrei zu lernen und zu spielen.
  • Alle Kinder bemühen sich hilfsbereit, rücksichtsvoll und höflich zu sein.
  • Alle Kinder sind unterschiedlich und haben ihre Stärken und Schwächen.
  • Alle Kinder helfen anderen, wenn sie Schwierigkeiten haben.
  • Alle Kinder folgen den Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Sekretärin und des Hausmeisters.
Ich bin für mein Verhalten verantwortlich!

2. Verhalten aller am Schulvormittag
  • Ich stehe pünktlich am Aufstellplatz.
  • Vor dem Unterricht und während der Pausen halte ich mich auf dem Schulhof auf.
  • Ich verlasse das Schulgelände nur, wenn es mir ausdrücklich erlaubt wurde.


3. Verhalten im Schulgebäude
  • Ich verhalte mich im Schulgebäude leise und rücksichtsvoll.
  • Ich achte auf meine eigenen Dinge und auf die Sachen der anderen.
  • Ich halte die Toiletten sauber.


4. Verhalten in den Pausen

Die Pausen sind zum Entspannen und Spielen da.

  • Beim Spielen verhalte ich mich fair und halte mich an Regeln.
  • Streitereien löse ich mit Worten. Bei Problemen, die ich nicht selbst lösen kann, wende ich mich an die Pausenaufsicht.
  • Ich respektiere die Ruheinsel: Bänke und Tische sind keine Spielgeräte.
  • Ich werfe und kicke nur mit Softbällen und das nur, wenn der Schulhof trocken ist.
  • Zu meiner eigenen Sicherheit klettere ich nicht auf Bäume, Zäune, Mauern oder Tore. Außerdem reiße ich keine Pflanzenteile ab.
  • In der zweiten Pause benutze ich nur den oberen Schulhof.

Sonderregeln
  • Bei Glätte sind die Spielgeräte gesperrt.
  • Ich rutsche und schlittere nicht auf Schnee- und Eisflächen.


5. Das gehört nicht in unsere Schule:

Eingeschaltete Handys, elektronische Spiele, MP3-Player und Ähnliches, Fahrräder, Roller, Kickboards, Skateboards, Inliner und gefährliche Gegenstände.


An die Eltern unserer Schule
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein gesetzliches Rauchverbot.
  • Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen, verabschieden Sie sich bitte an den Schultoren.
  • Bitte betreten Sie nur in Ausnahmefällen während des Unterrichts den Klassenraum Ihres Kindes.
  • Bitte verfahren Sie bei Krankmeldungen wie folgt:

- telefonische Krankmeldung mit Angabe des Grundes (Tel.: 50 50 329, AB bis spätestens 7.40 Uhr, bitte Name und Klasse des Kindes angeben)

- Sollte ein Kind nicht krank gemeldet werden und die Lehrkraft bis 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn niemanden unter den elterlichen Telefonnummern erreichen, muss nach dem Hessischen Schulgesetz, die Polizei eingeschaltet werden.
oder

- schriftliche Krankmeldung über Mitschülerinnen oder Mitschüler

Nach Beendigung der Krankheitsphase:
- Schriftliche Entschuldigung mit Krankheitsdauer (Datum) an die Lehrkraft und zwar auf gesondertem Blatt (nicht im Mitteilungsheft)

Die Sicherheit aller Kinder hat oberste Priorität.
  • Der Lehrerparkplatz ist während der Unterrichtszeit für Eltern gesperrt.
  • Die Zufahrtswege sind freizuhalten. Sie stellen einen Teil des offiziellen Schulwegs dar. Hier haben Fußgänger Vorrang!
  • Bitte achten Sie auch in der Kohlheckstraße auf die Fußgänger und Schulkinder die die Straße überqueren.


Die Schulordnung ist verpflichtend für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern.